Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand August 2021

1.Geltungsbereich
Für die Vertragsbeziehung zwischen der GAMES ACADEMYGmbH, nachfolgend „ACADEMY“ genannt und den Auszubildender, nachfolgend „Azubi“ genannt, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bildungsvertrags jeweils gültigen Fassung die Hausordnung, die Prüfungsordnung, die Gebühren-ordnung und die weiteren Vertragsunterlagen. Abweichende Bedingungen des/der Azubi werden nicht anerkannt.

2.Bildungsantrag und Zulassung
2.1 Der/Die Azubi muss sich um eine Zulassung zum Bildungsgang bewerben, wenn in den Ausschreibungen nichts anderes angegeben ist. Mit der Bewerbung gibt der/die Azubi ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bildungsvertrages ab. Der/Die Azubi erhält daraufhin eine Anmeldebestätigung, die noch keine Vertrags-Annahme der ACADEMY darstellt.
2.2 Die Annahme des Vertrages durch die ACADEMY erfolgt durch Übersendung einer Annahmeerklärung oder spätestens durch Übersendung des Zulassungsschreibens.
2.3 Nimmt die ACADEMY das Angebot zum Abschluss eines Bildungsvertrages vor der Durchführung einer erforderlichen Aufnahmeprüfung an, entfällt der Bildungsvertrag wieder, wenn die Aufnahmeprüfung nicht vor Kurs-Beginn bestanden wird (auflösende Bedingung).

3.Leistungsumfang
3.1 Die konkrete Zusammenstellung der Kurse und Unterrichtseinheiten ergibt sich aus der Anmeldebestätigung, den dazugehörigen Unterlagen und ggf. schriftlich vereinbarter Nachträge. In den Kursgebühren nicht enthalten sind: Kosten für das Lehrmaterial und Prüfungen, sämtliche Eintrittspreise, Reisekosten, alle anfallenden Kosten bei Besichtigungen und sonstigen Ausflügen.
3.2 Die Leistungen sind die Bereitstellung der Lehrveranstaltungen, Seminaren, Trainings und Projekten, Nutzung der Techniklabore mit entsprechender Hard- und Software. Für die Teilnahme an Sonderveranstaltungen (wie z.B. Messen oder Konferenzen mit Kosten für Eintritt, Transport) können zusätzliche Kosten entstehen.
3.3 Dem/Der Azubi werden (je nach Programminhalt) grundlegende und spezialisierte Kenntnisse branchenspezifischer Technologien und/oder künstlerische Methoden zur Erstellung der Inhalte für Computer- und Videospiele in den jeweiligen Spezialisierungen vermittelt. Notwendiges fachübergreifendes und allgemeines Wissen wird überprüft, aufgefrischt und erweitert.
3.4 Der Unterricht kann teilweise oder vollständig in englischer Sprache erfolgen.
3.5 Die ACADEMY behält sich ausdrücklich Dozentenwechsel, Änderungen der Ausgestaltung, des Ablaufes und der Bildungsprogramme, Lehrveranstaltungen, sonstiger Veranstaltungen und Aktivitäten und des Veranstaltungsortes vor. Dies gilt auch für den Austausch von Inhalten zwischen den Kursblöcken vor.
3.6 Aus Gründen, welche die ACADEMY nicht zu vertreten hat – z. B.
Ausfall von Transportmitteln, Arbeitskampf, Unruhen – oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. Ausfall von Dozenten) können Unterrichtseinheiten im Einzelfall – auch auf nachfolgende Kursblöcke – verlegt oder vorgezogen werden. In einem solchen Fall wird die ACADEMY den/die Azubi unverzüglich hierüber informieren.
3.7 Wenn die in dem Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder im Verlauf des Bildungsgangs unterschritten wird, behält sich die ACADEMY vor, das Programm abzusagen, zu verkürzen oder zu verschieben. Auch in einem solchen Fall wird die ACADEMY den/die Azubi hierüber informieren. Ein abgesagtes oder verkürztes Programm kann an der abgebrochenen oder verkürzten Stelle wieder aufgenommen werden, wenn die ACADEMY dieses Programm erneut durchführt.

4.Preise
Die Preise ergeben sich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Gebührenordnung, die dem Vertraganliegt. Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten keine Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

5.Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung der Anmeldegebühr ist sofort nach dem Erhalt der entsprechenden Rechnung und der Programmunterlagen zu entrichten. Zahlungen für Prüfungen sind jeweils vor der Prüfung nach Erhalt der Rechnung fällig.
5.2 Die Zahlungen der Kursgebühren werden grundsätzlich entsprechend der gewählten Zahlungsweise halbjährlich oder monatlich fällig. Die Höhe der Kursgebühr wird durch die geltende Gebührenordnung geregelt. Für den Fall der monatlichen Zahlungsweise wird dem/der Azubi ein zusätzliches Entgelt für den erhöhten Verwaltungsaufwand für die monatliche Zahlung berechnet, dessen Höhe und Fälligkeit die aktuell geltende Gebührenordnung regelt.
5.3 Soweit kein Bankeinzug vereinbart ist, haben Zahlungen durch Banküberweisung zu erfolgen.
5.4. Kommt der/die Azubi mit den Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so hat er/sie – unbeschadet aller Rechte der ACADEMY – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit die ACADEMY nicht einen höheren Schaden nachweist.
5.5 Bei nicht fristgemäßer Zahlung der Gebühren ist die ACADEMY berechtigt, dem/der Azubi die Teilnahme an dem Bildungsgang und Prüfungen bis zur Zahlung der Gebühr zu verweigern.

6.Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Bei vorzeitigem Abbruch des Bildungsprogramms, freiwilligerAbmeldung oder ganz oder teilweisem Nichterscheinen durchden/die Azubi kann der/die Azubi für den nicht in Anspruchgenommenen Unterricht keine Rückerstattung der Vergütungverlangen, es sei denn, dass dies wäre von der ACADEMYverschuldet. Der Anspruch auf die noch nicht gezahlte Vergütung bleibt bestehen. Soweit
die ACADEMY durch die Nichtinanspruchnahme etwas eingesparthaben sollte, ist dies von der Vergütung abzuziehen.

7.Einhaltung der Hausordnung
Azubi haben den guten Ruf der ACADEMY zu wahren und mit Fleiß und Arbeit an sich selbst die Bildung zu fördern. Sie haben zu berücksichtigen, dass die emotionalen Spannungen der kreativen Arbeiten besonderen Respekt untereinander verlangen. Die Hausordnung der ACADEMY ist in der aktuell mitgeteilten Formzu beachten.

8.Kündigung
8.1 Der Bildungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kursblocks – frühestens aber zum Ende des zweiten Kurs-Blocks (12 Monate nach Beginn des jeweiligen Bildungsgangs) – ordentlich gekündigt werden.
8.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn:
•sich eine Partei grob vertragswidrig verhält.
•Der/die Azubi sich wiederholt schlecht benimmt, z. B. andere Personen bedroht, beleidigt oder übel nachredet, oder bei der Durchführung eines Kurses in einer Weise stört, die den Bildungsbetrieb erheblich beeinträchtigt.
•die Erfüllung des Vertrages aus Gründen unmöglich wird, die die andere Partei nicht zu vertreten hat und ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
•Der/die Azubi aus der selbstverantwortlichen Entscheidung anerkennt, dass ihm/ihr für den begonnenen Unterricht Eignung oder Neigung fehlen. Dieser Grund kann in den ersten 6 Wochen nach Beginn des Bildungsgangs geltend gemacht werden und zieht eine Anrechnung von 20 % der Kosten der Kursgebühren der ersten beiden Kurs-Blöcke des Bildungsgangs nach sich. Näheres ergibt sich aus der Gebührenordnung. Anmeldegebühren und Bewerbungsgebühren werden nicht erstattet.
•Der/die Azubi schwerwiegend gegen die Hausordnung verstößt.
8.3 Die ACADEMY kann den Bildungsvertrag einseitig vorzeitig kündigen, wenn der/die Azubi offensichtlich nicht in der Lage ist, das Ziel des Bildungsprogramms zu erfüllen.

9.Haftung
9.1 Die ACADEMY haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des/der Azubi, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der ACADEMY oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Im Übrigen ist die Haftung der ACADEMY für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer, von der ACADEMY übernommenen, Garantie etwas anderes ergibt:
•Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die ACADEMY nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten(Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen undauf deren Einhaltung der/die Azubi vertrauen durfte.
•Soweit die ACADEMY hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der ACADEMY auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der ACADEMY.
9.4 Die Nutzung der Dienste, Räumlichkeiten und Ausstattungen der GAMES ACADEMY einschließlich der Sportanlagen, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des/der Auszubildenden. Die GAMES ACADEMY übernimmt keine Haftung für persönliche und materielle Schäden, die der/die Auszubildende erleidet oder verursacht. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auch auf Unfall, Krankheit sowie Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen.
9.5 Die Teilnahme an Ausflügen und anderen Aktivitäten, die dem Bildungsgang zuzuordnen sind, geschieht auf eigene Gefahr. Bei Ausflügen und anderen Aktivitäten, die dem Bildungsgang zuzuordnen sind, übernimmt die GAMES ACADEMY keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Verletzungen.

10.Versicherungspflicht
10.1 Der/Die Azubi ist verpflichtet, für die gesamte Dauer an der ACADEMY eine Krankenversicherung und eine private Haftpflichtversicherung abzuschießen.
10.2 Eine Versicherung seitens der ACADEMY erfolgt nicht.

11.Nutzungsrechte
11.1 Im Rahmen des Bildungsprogramms erhält der/die Azubi Zugang zu vertraulichen Technologien und Neuentwicklungen der Computerspielindustrie. Voraussetzung für eine Nutzung dieser Technologien durch die ACADEMY ist, dass diese Technologien vertraulich bleiben. Die ACADEMY und der/die Azubi sind außerdem zahlreichen Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Arbeitsergebnisse unterworfen. Programmbestandteile oder Arbeitsergebnisse, die mit Ausbildungssoftware oder unter Verwendung von Programmteilen oder Werken, die Rechten Dritter unterliegen, erstellt wurden, dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet oder veröffentlicht werden, es sei denn es liegt eine ausdrückliche Genehmigung aller beteiligten Rechteinhaber (also auch derjenigen, Software oder Programmmodule zur Verfügung stellen) vor. Um Zugang zu diesen Technologien
zu erhalten und um einen Bildungsgang an modernster Hard-und Software bereitzustellen ist – eine umfassende Rechteeinräumung an die ACADEMY bzw. eine Einschränkung der Nutzungsrechte des/der Azubi aller in der ACADEMY geschaffenen Werke entsprechend der Regelungen der betreffenden Dritten erforderlich.
11.2 Der/Die Azubi überträgt der ACADEMY mit dinglicher Wirkung hiermit die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an sämtlichen Werken, die im Rahmen des Bildungsprogramms an der ACADEMY geschaffen wurden.
Die Übertragung bezieht sich auf alle Rechte an diesen Werken, die dem/der Azubi zustehen oder zufallen. Soweit die Rechte gesamthänderisch gebunden sind (z. B. bei Miturhebern oder Werkverbindung) willigt der/die Azubi in die Übertragung an die ACADEMY ein.
11.3 Der/Die Azubi kann die Freigabe der Nutzungsrechte für Werke verlangen, wenn die Hersteller der darauf basierenden Technologien und die Rechteinhaber aller genutzten Werke der Veröffentlichung ebenfalls zustimmen oder die Werke/Werkteile von der vertraulichen Technologie und den benutzten Werken getrennt verwertet werden können oder sonst der Grund für die Übertragung an die ACADEMY weggefallen ist. Das ist z. B. bei selbst geschriebenen Sprachtexten oder entwickelten Charakteren und Zeichnungen i.d.R. der Fall. Vervielfältigungen und Dateien, die mit auf Ausbildungszwecke beschränkt lizenzierter Ausbildungssoftware verfasst wurden, werden allerdings nur mit Zustimmung der jeweiligen diesbezüglichen Rechteinhaber herausgegeben. Im Fall einer Miturheberschaft werden die Rechte nur gemeinsam an alle Miturheber zurückübertragen, soweit nicht die Einwilligung aller Miturheber an einer abweichenden Übertragung in schriftlicher Form vorliegt.

12.Anwesenheitspflicht
12.1 Jede/r Auszubildende hat eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht. Für das Erreichen des Ziels des Bildungsprogramms ist eine Teilnahme pro Kurseinheit (entsprechend des Kursplans) von mind. 60% erforderlich.
12.2 Die Anwesenheit wird für alle Auszubildenden erfasst.
12.3 Abweichende Regelungen für die Teilnahme an den Kursen können in den Prüfungsordnungen geregelt werden.

13.Ein Versäumnis des Unterrichts
13.1 Ein Fernbleiben von den Kursen durch Erkrankung muss entschuldigt werden. Über die Erkrankung ist ein Nachweis durch ein ärztliches Attest erforderlich.
13.2 Bei Erkrankung eine(s)/r Auszubildenden wird die Standortleitung am gleichen Tag informiert.
13.3 Einfaches Unwohlsein berechtigt nicht zum Fernbleiben vom Kurs-Unterricht.
13.4 Bei Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses ist unverzüglich die Standortleitung zu informieren. Eine Begründung (per E-Mail) für das Fernbleiben ist innerhalb von 3 Tagen nachzureichen, andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigter Fehltag.

14.Verbindlichkeit der Bestimmungen und Verträge
14.1 Die Bestimmungen dieses Vertrags bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen gültig.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.